Pressemeldung des Saarpfalz-Kreises

Saarpfalz-Kreis gibt Stellungnahme für die Biosphäre ab

Als Landrat und Verbandsvorsteher des Biosphärenzweckverbandes Bliesgau sowie als Verbandsvorsteher des Zweckverbandes „Saar-Blies-Gau/Auf der Lohe“ war Landrat Dr. Theophil Gallo im aktuell laufenden Antragsverfahren zur Erweiterung des Steinbruchs in Rubenheim vom Ministerium für Inneres und Sport gleich dreimal aufgefordert worden, zur Planung als sogenannter „Träger öffentlicher Belange“ eine Stellungnahme abzugeben. Landrat Dr. Gallo stellte nun die drei Stellungnahmen vor und begründete, warum sie sich grundsätzlich sehr kritisch mit dem Vorhaben auseinandersetzen und erhebliche Bedenken gegen die Erweiterung des Steinbruchs auf dem Hanickel bei Rubenheim von rund 7 Hektar auf mehr als 27 Hektar formulieren.

Der Landrat betonte, dass er nicht grundsätzlich gegen einen Steinbruch in der Biosphärenregion Bliesgau sei. Die geplante Steinbrucherweiterung mit dieser Flächengröße und dieser Art und Weise der mengenorientierten Vermarktung des Kalksteins insbesondere an dem speziellen und äußerst sensiblen Ort des Hanickels, wo praktisch bis auf wenige Zentimeter hochwertiger Naturschutz von europäischer und weltweiter Bedeutung und Kalkabbau in industrieller Manier statt wie bisher regionaler Landwirtschaft aufeinander treffen, könne jedoch nicht befürwortet werden. Als Verbandsvorsteher des Biosphärenzweckverbandes befürchtet Dr. Gallo sogar, dass der Biosphärenstatus mit der Zulassung der Erweiterung auf dem Spiel stehen könnte. Er sah es für den Biosphärenzweckverband daher als seine Pflicht an, in erster Linie eine Stellungnahme für die Biosphärenregion Bliesgau abzugeben.

Erst in zweiter Linie wenden sich die Stellungnahmen gegen die Pläne zur erheblichen Erweiterung des bisherigen Steinbruchs, der erst 2012 aus einem kleinen Steinbruch am Hang auf eine sieben Hektar große Fläche auf der Bergkuppe erweitert wurde. Die geplante neue Erweiterung sieht nunmehr einen Kalkabbau von 1,6 Mio Kubikmeter Kalkstein in einem Zeitraum von 16 Jahren vor mit einem jährlichen Abbauvolumen von einhunderttausend Kubikmetern Material. Für diese raumbedeutende Maßnahme muss zunächst ein Zielabweichungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt werden sowie parallel ein Raumordnungsverfahren. Beide Verfahren leitet das saarländische Ministerium für Inneres und Sport.

Allen drei Stellungnahmen des Landrates ist gemeinsam, dass sie zuerst die Situation des Landesentwicklungsplans untersuchen, der bisher auf der Erweiterungsfläche für den Steinbruch ein Vorranggebiet für die Landwirtschaft definierte und in direkter Nachbarschaft, den gesamten Hanickel umgebend, ein großes Vorranggebiet für Naturschutz ausgewiesen hat. In der Aufgabe des Vorranggebietes für die Landwirtschaft zu Gunsten des Steinbruchs sehen sowohl der Biosphärenzweckverband als auch der Zweckverband „Saar-Blies-Gau/Auf der Lohe das erste große fachliche Problem. In dieser unmittelbaren Nähe seien erhebliche Beeinträchtigungen für das Vorranggebiet für Naturschutz und das Vorranggebiet für Grundwasserschutz nicht ausgeschlossen. Hierzu sehen die beiden Verbände auch die vom Antragsteller vorgelegte Umweltverträglichkeitsstudie und die ebenfalls vorgelegte hydrogeologische Studie als nicht ausreichend an, weil viele im Naturschutzgebiet vorkommenden wertgebenden Arten und Lebensräume erkennbar nicht untersucht wurden und der Betrieb des Steinbruchs, laut der eigenen Studie des Betreibers, tatsächlich nur dann keine negativen Einflüsse auf die Naturschutzflächen habe, wenn erhebliche Auflagen eingehalten werden. Diese fingen schon bei der Erschließung an, wie in der Stellungnahme des Saarpfalz- Kreises ausgeführt wird, die nur durch das Naturschutzgebiet selbst möglich ist, mit einer Befreiung durch die oberste Naturschutzbehörde. Raumordnerisch könne so auf die Zeitdauer von mindestens sechzehn Jahren kein Vorhaben in dieser Größenordnung und der Verkehrslast zugelassen werden.

Auf die Wertigkeit der direkt benachbarten Naturschutzflächen gehen die Stellungnahmen insofern nochmals besonders ein, weil die Flächen nicht nur im Landesentwicklungsplan dem Naturschutz vorbehalten sind, sondern inzwischen auch als Naturschutzgebiet in das europäische Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ gemeldet wurden. Die Weltorganisation der UNESCO hat die gleichen Flächen dann als Pflegezonen und eine Teilfläche auch als Kernzone festgesetzt, in der sich die Natur des Biosphärenreservates ungestört entwickeln soll. Wie der Zweckverband „Saar-Blies-Gau/Auf der Lohe“ mitteilt, seien die Eigentumsflächen auch mit einer Dienstbarkeit für die Bundesrepublik Deutschland für den Naturschutz belegt. „Mehr Schutzkategorien, auf den Flächen für den Schutz der Natur als dort, haben wir sonst kaum mehr im Land“, unterstreicht Gallo seine Forderung, gerade dort eben keine Änderung des Landesentwicklungsplans zuzulassen. Wie der Landrat mit der Stellungnahme des Saarpfalz-Kreises weiter ausführt, gehe es ihm aber noch um weitere raumordnerisch bedeutende Fakten, die seiner Meinung nach gegen eine Erweiterung des Steinbruches sprechen.

So sieht er vor allem die Lärmbelastung der umliegenden Orte Wolfersheim, Rubenheim, Herbitzheim und Erfweiler-Ehlingen, die teilweise den Lärm des Steinbruchbetriebes direkt mitbekämen oder spätestens unter dem Lärm des abfahrenden, aber auch des ankommenden Schwerlastverkehrs litten. Hier sieht die Stellungnahme des Kreises die vorgelegten Unterlagen des Antragsstellers als nicht vollständig an. Im Bereich Lärmschutz sei insbesondere der Infraschall durch die Baumaschinen und den Gesteinsabbau nicht berücksichtigt und die Verkehrsbelastung durch den Schwerlastverkehr für die Ortsdurchfahrten nicht ausreichend prognostiziert. Der bisher schon rollende Schwerlastverkehr führe zu negativen Auswirkungen auf die Ortsdurchfahrten und auf die Ortskerne. Gleiches, nämlich negative Auswirkungen beeinträchtigen und die bisherigen Bemühungen, die Dörfer des Saarpfalz-Kreises attraktiv zu machen und der demografischen Entwicklung zu trotzen. Diese Aktivitäten der Gemeinden und des Landkreises sieht auch der Umweltdezernent des Saarpfalz-Kreises Dr. Gerhard Mörsch durch den zunehmenden und sich über 16 Jahre fortsetzenden Schwerlastverkehr gefährdet, wenn nicht sogar völlig entwertet. Gemäß dem Landesentwicklungsplan Umwelt sehen nach seinen Angaben die Zielsetzungen der Landesplanung für den ländlichen Raum vor, diesen als Erholungsraum für die Naherholung und den Tourismus zu entwickeln. Seiner Ansicht nach verstoße daher ein Steinbruchbetrieb dieser Größenordnung, mit negativen Auswirkungen auf den Tourismus am Betriebsstandort selbst und durch den Schwerlastverkehr auch mit negativen Auswirkungen in den benachbarten Dörfern, gegen die Ziele der Landesplanung.

Letztlich attestieren die Stellungnahmen des Saarpfalz-Kreises und des Biosphärenzweckverbandes dem Steinbruchbetreiber hinsichtlich seiner Vermarktung keine Nachhaltigkeit. Man wisse, dass große Mengen des Kalkstein-Absatzes am Rande der Region oder auch in der Region in den Unterbau von Parkplätzen oder Verkehrsanlagen geliefert werden. Für solche Zwecke stehen, nach Meinung der Kreisverwaltung, genügend Recyclingmaterialen zur Verfügung und der wertvolle Kalkschotter aus Rubenheim sei hierfür viel zu schade. Ein Verwenden des Kalkschotters aus Rubenheim im Unterbau von asphaltierten Parkplätzen sei alles andere als nachhaltig. Und gerade die Biosphärenregion Bliesgau solle sich zu einer Modellregion für Nachhaltigkeit entwickeln.

Für die Region selbst unterstellt der Saarpfalz-Kreis sogar, dass es für das Kalksteinmaterial gar keinen so großen Bedarf gibt, wie der Antragsteller vorgibt. Deshalb müsse er, nach seinem Betriebskonzept, das wertvolle Material in den Unterbau von Tiefbaumaßnahmen fahren. Aber wenn der Bedarf in der Region gar nicht da ist, besteht für den Steinbruchbetrieb in der geplanten Größe eigentlich auch kein öffentliches Interesse, so die Kreisverwaltung. Der Kalksteinbedarf für die saarländische Industrie werde über den Untertagebau in Auersmacher gedeckt und der Bedarf im Garten- und Landschaftsbau in der Region könne über bestehende Steinbrüche an der Mosel, in der Pfalz oder im nahen Lothringen gedeckt werden. Wenn ein öffentliches Interesse an dem Steinbruchbetrieb fehlt, könne auch keine Zielabweichung von den bisherigen Zielen des Landesentwicklungsplans Umwelt zugelassen werden, so die Kreisverwaltung.

Pressestelle des Saarpfalz-Kreises vom 10.05.2016
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