Runter von der Autobahn, rein ins Biosphärenreservat!

Vier große, braune Tafeln an der A6 und der A8 weisen ab dieser Woche Tausende von Autofahrern täglich auf das Biosphärenreservat Bliesgau hin. Die Hinweisschilder konnten dank der finanziellen Unterstützung des saarländischen Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz kurzfristig realisiert werden.

Seit vielen Jahren werden sie von Bürgerinnen und Bürgern, von der Kommunalpolitik aber auch von Besuchern der Region gefordert: Die touristischen Unterrichtungstafeln an den Bundesautobahnen vor den Abfahrten zum Biosphärenreservat Bliesgau. Nun heißen vier neue Hinweisschilder die  Autofahrer auf der A6 und der A8 willkommen. „Das Motiv der Schilder nimmt Bezug auf das globale Netzwerk der Biosphärenreservate und einige wichtige Charakteristika im Bliesgau. Aber auch dem zentralen Ziel der UNESCO-Biosphärenreservate trägt das Motiv Rechnung: Dem harmonischen Miteinander von Mensch  und Natur“, erklärt der Vorbandsvorsteher des Biosphärenzweckverbandes, Landrat Dr. Theophil Gallo. Das Motiv wurde von Elke Birkelbach gemeinsam mit Peter Michael Lupp entwickelt und symbolisiert die Eigenschaften Symmetrie, Regeneration und Gleichgewicht.
Das saarländische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat mit seiner Förderung über 50.000 € die Errichtung der Hinweisschilder ermöglicht. Umweltminister Reinhold Jost setzt darauf, „dass vor allem Durchreisende auf das saarländische Vorzeigeprojekt aufmerksam werden. Die Hinweistafeln werden dazu beitragen, das Biosphärenreservat Bliesgau überregional bekannter zu machen.“
Im Zusammenspiel mit den bereits vorhandenen 39 Begrüßungsschildern an den Bundes- und Landesstraßen sind nun die Außengrenzen des Biosphärenreservates Bliesgau für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Besucher sehr gut wahrnehmbar.

Arbeitsvorlage
Hinweistafel an der A 6 zwischen Fechingen und St. Ingbert - eingeweiht von Minister Reinhold Jost, Landrat Dr. Theophil Gallo, Walter Kemkes, Holger Zeck und Dr. Gerhard Mörsch.

Pressemeldung vom 22. Dezember 2015

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