Karte, Verordnung, Naturschutzgebiete

Im Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland – Saarländisches Naturschutzgesetz (SNG) vom 5. April 2006 - wurde die rechtliche Voraussetzung zur Einrichtung der Biosphäre Bliesgau mit entsprechender Zonierung geschaffen (Lesen Sie den Auszug daraus, "§ 25 Biosphärenreservate BNatschG") .

Dementsprechend wurde das Biosphärenreservat „Biosphäre Bliesgau“ am 19.04.2007 per Rechtsverordnung nach deutschem Recht eingerichtet. Die Änderung der Verordnung zur Aufnahme der Gesamtstadt St. Ingbert wurde Ende 2007 eingeleitet. Am 26.05.2009 wurde das Biosphärenreservat offiziell von der UNESCO anerkannt. Im August 2009 erfolgte die Übergabe der Urkunde an den saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller.

Die Kernzone umfasst 10 Teilflächen mit zusammen ca. 1.201 ha Fläche. Es wurden ausschließlich Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand bzw. des Zweckverband Saar-Bliesgau/Auf der Lohe als Kernzone ausgewiesen.
Eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung findet in den Kernzonen nicht mehr statt. Das Betreten auf Wegen bleibt erlaubt. Für jede einzelne Kernzone wird ein fachliches Konzept zur Förderung der natürlichen Entwicklung erarbeitet.

Die Pflegezone umfasst etwa 7.243 ha. Ziel in der Pflegezone ist der Schutz der Landschaften, die durch menschliche Nutzung entstanden sind (Kulturlandschaften) und deren Fortbestand durch eine entsprechende menschliche Nutzung oder Pflege gewährleistet werden soll. Angstrebt wird der Erhalt der Arten- und Habitatvielfalt auf Basis des jeweiligen Schutzgebietsstatus und die Beibehaltung und Entwicklung modellhafter nachhaltiger Formen der Landnutzung. Dies geschieht vor dem Hintergrund der veränderten gesellschaftlichen und insbesondere agrarpolitischen Rahmenbedingungen. In der Pflegezone werden die aus naturschutzfachlicher Sicht sehr wertvollen Flächen, wie z.B. die Kalkhalbtrockenrasen, die Orchideenwiesen, artenreiche Streuobstwiesen, aber auch Flachlandmähwiesen und Auwiesen zusammengefasst.

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schützenswerte Landschaft                                                 Beeder Bruch

In der Pflegezone bleibt die bisherige Nutzung zulässig. Dies schließt eine Dynamik im Sinne von Nutzungsvielfalt und Nutzungsgradienten ein. Einzelregelungen werden durch die Pflege- und Entwicklungspläne der Naturschutz- und der FFH-Gebiete festgelegt.Die naturgemäße Waldwirtschaft gemäß Landeswaldgesetz bleibt in der Pflegezone erlaubt, da sie – sofern die Flächen im staatlichen oder im Eigentum der Gemeinden St. Ingbert, Kleinblittersdorf, Blieskastel oder Homburg sind – Forest Stewardship Council (FSC) bzw. Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) zertifiziert sind.

Eine Karte mit der Möglichkeit sich einzelne Flächen genauer und auch mit Luftbild anzusehen, finden Sie beim Geoportal

 

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Küchenschelle                                                             Einbeere

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