Pressemeldung vom 8. Mai 2020

Freizeitsport im Wald - nicht auf Kosten der Natur

Kirkel. Der Verbandsvorsteher des Biosphärenzweckverbandes Bliesgau, Landrat Dr. Theophil Gallo, begrüßt die Ankündigung von Umweltminister Reinhold Jost, sich des Themas „Mountainbiking im Wald“ stärker anzunehmen und Ordnungswidrigkeiten nicht länger zu tolerieren: „Wir freuen uns über das verstärkte Interesse der Menschen an der Natur. Aber gerade in Zeiten wie diesen ist es wichtig, dass alle Beteiligten dabei auch die geltenden Regeln einhalten. Nur dann können wir sicherstellen, dass alle Beteiligten die Natur genießen können und diese Natur auch nicht zu Schaden kommt.“

Freizeitsport Wald

So musste beispielsweise vor kurzem in der Gemeinde Kirkel der Felsenpfad gesperrt werden, weil eine konfliktfreie Nutzung mit den wegen der Corona-Pandemie geltenden Abständen nicht mehr möglich war.

„Dabei dürfen Pfade laut Landeswaldgesetz ohnehin nicht von Mountainbikern genutzt werden.“, sagt Martin Eberle (Revierförster in Kirkel). „Denn das Landeswaldgesetz sagt, dass Reiten und Rad fahren im Wald nur auf Wegen und Straßen gestattet ist. Maschinenwege, Rückeschneisen und Fußpfade sind keine Wege!“
Aus diesem Grunde muss er auch immer wieder sogenannte Trails, also schmale Pfade, - teilweise mit Sprungschanzen und anderen Hindernissen – entfernen, denn für diese trägt der Waldbesitzer „SaarForst Landesbetrieb“ eine Verkehrssicherungspflicht - selbst wenn er mit der Anlage nichts zu tun hat.
„Auch in den Kernzonen des Biosphärenreservates gibt es solche illegalen Strecken“, weiß Henning Schwartz von der Naturwacht des Saarlandes zu berichten. „Dabei gibt es in diesen Naturschutzgebieten ein Wegegebot und der Wald darf abseits der Wege nicht betreten werden.“

Konflikte ergaben sich in letzter Zeit auch bei den Kletterfelsen in der Kernzone Kirkel. So werden Felsen beklettert, an denen das Klettern gar nicht zugelassen ist. Auch werden zunehmend Matten und Geräte im Bereich der Kletterfelsen von Kletterern zurückgelassen.  „Dabei halten sich die meisten Kletterer und Mountainbiker an die Regeln, aber die schwarzen Schafe schaden dem Ruf der gesamten Gruppe der Freizeitsportler und vor allem auch den Kernzonen im Biosphärenreservat“, so Gerhard Mörsch, Geschäftsführer des Biosphärenzweckverbandes.

Die Nichteinhaltung der Regeln kann teuer werden, denn es handelt sich dabei um Ordnungswidrigkeiten, die Bußgelder nach sich ziehen können. So kann das unerlaubte Betreten oder Befahren geschützter Flächen z.B. mit mindestens 50 € geahndet werden.
Dabei gibt es gerade für Mountainbiker anspruchsvollere Strecken, die extra zu diesem Zweck ausgewiesen wurden, wie die Pur in St. Ingbert oder die Strecke des RSC im Betzental in St. Ingbert. Und für die Kletterer sind am Felsenpfad drei Felsen ausgewiesen, an denen das Klettern erlaubt ist.
„Ich bitte um Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen und appelliere, gegenseitig Rücksicht zu nehmen, nur so schonen wir unsere Ressourcen, unsere Umwelt, dies sollte unser aller Interesse sein“, so Verbandsvorsteher Landrat Dr. Gallo abschließend.

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