Windenergie im Biosphärenreservat Bliesgau nicht ausgeschlossen!

Der Bau von Windkraftanlagen an einigen Standorten innerhalb des Bliesgaus ist mit den Vorgaben der UNESCO und des deutschen MAB-Nationalkomitees vereinbar. Mit dieser Klarstellung tritt der Biosphärenzweckverband Behauptungen von Bürgerinitiativen entgegen, wonach der Bliesgau Gefahr laufe, mit dem Bau von Windkraftanlagen die Anerkennung als Biosphärenreservat zu riskieren.

Mit dem Bau von Windkraftanlagen unterstreichen die Biosphärenreservate ihren Anspruch, über den Erhalt der biologischen Vielfalt hinaus auch Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung zu sein und substantielle Beiträge zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu leisten. Neben einer nachhaltigen Landnutzung, dem umweltverträglichen und ressourcenschonenden Wirtschaften und der Sicherung von Ökosystemdienstleistungen verpflichten sich die Biosphärenreservate auch, Maßnahmen zur Energieeffizienz und zum Ausbau erneuerbarer Energien bei Einhaltung hoher Standards zu ergreifen.
Diese Maßnahmen berücksichtigen selbstverständlich die hohe Ausstattung mit Schutzgebieten der Biosphärenreservate allgemein und des Biosphärenreservats Bliesgau insbesondere, wo 28 Natura2000-Gebiete und 35 Naturschutzgebiete vorhanden sind. Ebenso gelten die Kern- und Pflegezonen als Tabubereiche für die Windkraftnutzung. Diese und viele weitere naturschutzfachliche Restriktionen wurden bei der Aufstellung der Flächennutzungspläne in den Kommunen umfassend berücksichtigt und sind Gegenstand der weiteren Genehmigungsverfahren. Die Flächennutzungspläne verschiedener Gemeinden zeigen aber auch, dass zahlreiche Flächen nicht innerhalb eines ausgewiesenen Schutzgebietes liegen und, wie etwa intensiv forst- und landwirtschaftlich genutzte Flächen (Äcker und Intensivgrünland), nicht immer besonders artenreich sind.
Im Hinblick auf das Landschaftsbild sind die Auffassungen über die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft in aller Regel subjektiv. Zudem werden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, die vom Bau, der Errichtung und dem Betrieb einer Windenergieanlage ausgehen, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bewertet und müssen gegebenenfalls minimiert und kompensiert werden.
Die Nutzung der Windkraft stellt auch im Biosphärenreservat Bliesgau ein wirksames Instrument des Klimaschutzes dar. Die Windenergie liefert große Mengen an Strom, der für unser alltägliches Leben zu Hause, in Industrie und Gewerbe sowie in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Hallen und Kindergärten unerlässlich ist. Die Höhenlagen des Bliesgaus weisen an etlichen Standorten ausreichend Wind auf, um Windkraftanlagen wirtschaftlich betreiben zu können: so ermittelte das Planungsbüro AL PRO in der Windpotentialstudie für das Saarland aus dem Jahr 2011 in der Biosphäre zahlreiche Standorte mit Windgeschwindigkeiten zwischen 6,5 und 7 m pro Sekunde in 150 m Höhe über Grund. Auch in der Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Blieskastel ist nachzulesen, dass an neun Stellen im Stadtgebiet ebenfalls vorgenannte Windgeschwindigkeiten erreicht werden. Dies bestätigen weitere noch aktuellere Projektierungen.
Diese Grundlagen fanden auch Eingang in den Masterplan 100% Klimaschutz, den die Verbandsversammlung des Biosphärenzweckverbands im September 2014 beschlossen hat. Die Potentiale der Windkraft für den Bliesgau belaufen sich auf ca. 100 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr. Damit ließe sich Stand heute 20 Prozent des Strombedarfs des Biosphärenreservats decken.
Vom Betrieb der Anlagen könnten nicht nur Kommunen über Pachtzahlungen sowie Gewerbesteuern partizipieren. Angebote für Bürgerwindparks bieten auch den Bewohnern des Bliesgaus Möglichkeiten, sich an entsprechenden Projekten zu beteiligen.

hier geht es zum >> Positionspapier

Pressemeldung vom 11. Juni 2015

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.